- Energieeffiziente Lebensweise
- Die Energiesparverordnung durch den Gesetzgeber
- Energieausweis ist Pflicht
- Welcher Energieausweis ist für wen bestimmt?
- Die Fördermöglichkeiten für energetisches Bauen und Sanieren
- Der erste Schritt
- Richtig dämmen
- Sparpotential maximieren!
- Zurück zum Ratgeber!
Energieeffiziente Lebensweise
Ein Haus ist über viele Jahrzehnte, einige sogar über Jahrhunderte hinweg, unterschiedlichsten Wetterbedingungen ausgesetzt. Das ist schon seit geraumer Zeit so, das Wetter wird im Zuge der Klimaveränderung allerdings immer extremer. Seien es Überschwemmungen nach Starkregen, übermäßig heiße Temperaturen jenseits der 30 Grad Grenze oder wie in einigen Teilen inzwischen schon öfter vorgekommen, kleine Windhosen. Um extreme Wetterlagen wie diese zu vermeiden und weitere Veränderungen zu stoppen, hat sich die Regierung von Deutschland ein ausgesprochen sportliches Ziel gesetzt. Der ehrgeizige Plan sieht vor, bis 2020 alle Treibhausgase gegenüber 1990 um satte 40 Prozent zu reduzieren. Diese Aussage wurde natürlich von diversen Energieexperte unter die Lupe genommen. Das Ergebnis dieser Experten aus Politik und Wirtschaft sagt aus, dass bis 2020 ganz allein durch eine energetische Gebäudesanierung bis zu 50 Milliarden Euro nur an Heizkosten eingespart werden könnten. Die gute Nachricht dabei für Hausbesitzer ist eine jährliche Ersparnis von etwa 500 Euro pro Jahr.
Der geplante Neubau eines Hauses oder die energetische Sanierung eines Hauses, stellt die meisten Bauherrn und Sanierer oft vor viele offene Fragen. In der Regel wissen hier erst einmal die wenigsten, welche Modernisierungsmaßnahmen möglich sind und ob beziehungsweise wie sich diese fördern lassen. Zur Förderung solcher Maßnahmen gibt es einige Anlaufstellen die Sie kennen sollten. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit bei rein staatlichen Stellen wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer der Förderbanken wie zum Beispiel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel zu beantragen. Diese sind in der Regel auch gar nicht schwer zu bekommen. Es gibt inzwischen sogar einige Energiedienstleister und auch Kommunen, die bestimmte Arten von Sanierung fördern.
Die Energiesparverordnung durch den Gesetzgeber
Die im November 2001 verabschiedete erste Fassung der Energiesparverordnung (EnEV) ist ein mächtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Sie dient zur Erfüllung der eigenen energiepolitischen Ziele, speziell zu einem fast komplett energieneutralen Gebäudebestand bis 2050.
Mit diesem Wissen wird auch verständlich, weshalb die Regierung mit diesem Gesetz, doch relativ intensiv in den eigenen Hausbau oder die Sanierung der Bürger eingreift. Denn normalerweise kann jeder auf seinem eigenen Grund und Boden, so ziemlich alles machen was er möchte. Geht es dann aber um den Klimaschutz und den Energieverbrauch von Neubauten und auch bestehenden Gebäuden, kann der Gesetzgeber dank der EnEV doch ein gehöriges Wörtchen mitreden. Sie gibt ganz klar den zulässigen Energiebedarf für alle Gebäude vor und regelt damit in ihren Vorgaben Punkte wie die Anlagentechnik (darunter fallen unter anderem Lüftung, Kühlung, Warmwasser und auch die Heizung) und die Wärmedämmung. Die Grundlage für die Energiesparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz vom Juli 1976. Die EnEV ist vorwiegend für Wohnräume bindend da ihre Regelungen nicht für Gewächshäuser, Ställe, denkmalgeschützte Gebäude und Betriebsgebäude gelten. Verstöße gegen diese Verordnung, ganz egal ob leichtfertig oder sogar vorsätzlich, werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft.
Wie so oft im Leben gibt es aber natürlich auch hier einige Ausnahmen. Zum Beispiel hat der Bauherr die Möglichkeit sich von den EnEV-Anforderungen befreien zu lassen, sollten die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen die zu erwartenden Einsparungen übertrumpfen. In der Regel spielt die EnEV gerade bei Neubauten eine entscheidende Rolle. Aber nicht nur Neubauten werden in die Pflicht genommen, auch schon bestehende Gebäude müssen bestimmte Bauteile und Techniken sanieren. Dies aber natürlich nur, wenn der Hausherr sowieso eine Renovierung beziehungsweise Sanierung geplant hat.
Grundsätzlich gilt aber unabhängig von allem anderen, dass Öl- oder Gasbetriebene Heizkessel, die vor Oktober 1978 verbaut wurden, gegen moderne Modelle ausgetauscht werden müssen.
Hauseigentümer die seit Februar 2002 nicht selbst in ihrem Mehrfamilien-, Ein oder Zweifamilienhaus wohnen, haben beispielweise besondere Dämmpflichten. Sie sind dazu verpflichtet Warmwasser- und Heizungsrohe in zugänglichen Dachgeschoßen und unbeheizten Räumen ordnungsgemäß zu dämmen.
Ein Energieausweis ist Pflicht
Seit einigen Jahren ist der Energieausweis für alle Gebäude in Deutschland Pflicht. Wer diesem keine Folge leistet oder bestimmte Angaben im Energieausweis fehlen beziehungsweise fehlerhaft sind, kann mit empfindlichen Strafen im fünfstelligen Bereich rechnen. Dieses Dokument soll Interessierten Mietern oder auch Käufern verlässlich und seriös anzeigen, wie viel Energie das betreffende Objekt verbraucht und ob empfohlene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Jeder der ein Haus beziehungsweise eine Wohnung kauft oder mietet, hat das Recht, sich den jeweiligen Energieausweis des Objekts aushändigen zu lassen. Die Energieausweis-Pflicht wurde im Mai 2014 weiter verschärft und seitdem hat die Vorlage des Energieausweises bis spätestens zum Besichtigungstermin zu erfolgen. Der Energieausweis wird durch die Energiesparverordnung für Alt- und Neubauten geregelt und auch vorgeschrieben. Die Einzigen Ausnahmen sind Gebäude in denkmalgeschützten Ensembles und Baudenkmäler – diese sind von der Ausweispflicht nämlich komplett befreit.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energiepässen. Einmal den Bedarfsausweis und einmal den Verbrauchsausweis, wobei der Bedarfsausweis Auskunft über den eigentlichen Energiebedarf des Hauses gibt. In standardisierten Rahmenbedingungen werden dabei physikalische Eigenschaften wie zum Beispiel die Dämmung der Außenwände berechnet und ausgewertet. Dabei werden Messwerte ermittelt die persönliches Nutzungsverhalten nicht berücksichtigen. Da diese Methode in der Regel mit einer Hausbegehung und Vor-Ort-Messung einhergeht ist diese mit bis zu 400 Euro auch die deutlich teurere. Der günstigere Verbrauchsausweis ist hingegen schon für 50 bis maximal 100 Euro zu bekommen. Dieser ermittelt den tatsächlichen Energiebedarf des Bewohners. Zusätzlich gibt es seit 2014 eine Einteilung in Energieeffizienzklassen die den Verbraucher weiter unterstützen sollen. Die Klassen A+ bis H haben sich bei dem Verbraucher ja bereits bei Elektro- und Haushaltsgeräten bewährt.
Um die Berechnung des Verbrauchsausweises durchführen zu können werden gewisse Verbrauchsdaten wie zum Beispiel Heiz- und Warmwasserkosten hinzugezogen und ausgewertet. Um durch Bestimmte Jahreszeitbedingte Wetterperioden das Ergebnis nicht zu verfälschen, werden alle Daten ausschließlich witterungsbereinigt berücksichtigt. Der große Kostenunterschied ergibt sich ganz einfach aus der nicht notwendigen Vorort- beziehungsweise Gebäudebesichtigung. Von daher ist das definitiv der einfachere Weg. Idealerweise wenden sich Verbraucher an einen Energieberater – unterschiedliche Fachleuchte dürfen grundsätzlich einen Energieausweis ausstellen.
Welcher Energieausweis ist für wen bestimmt?
Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
– Altbauten mit mindestens fünf Wohnungen – Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen, die dem Wärmeschutzverordnungsstandard von 1977 entsprechen | – Stromanbieter – Neubauten gebaut nach dem Jahr 2008 – Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen ohne Wärmeschutzverordnungsstandard von 1977 |
50 bis maximal 100 Euro | Bis zu 400 Euro |
Ein genauer Blick auf die Fördermöglichkeiten für energetisches Bauen und Sanieren
#1 Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW
1948 als eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine primäre Förderbank. Sie wurde zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft kurz nachdem zweiten Weltkrieg gegründet und hat inzwischen die hauptsächliche Aufgabe der Förderung mittelständischer Unternehmen und der Baufinanzierung.
Da energetisches Bauen und Sanieren durch den Staat immer attraktiver gestaltet wird, bietet die KfW Bank einige verschiedene Förderprogramme für Neu- und Altbauten an. Dabei ist es ganz gleich ob nur kleine Einzelmaßnahmen wie eine moderne Dämmung oder energiesparende Fenster und Türen gefördert werden sollen. Dabei können die einzelnen Programme und Posten sogar frei miteinander kombiniert und ein dementsprechender Kredit beantragt werden. Neben Krediten gewährt die KfW sogar Tilgungszuschüsse. Sollte zum Beispiel das neue Eigenheim komplett aus eigenen Mitteln finanziert werden, dann können direkte Zuschüsse für energetisches Bauen beantragt werden, welche am Ende nicht an die KfW zurückgezahlt werden müssen.
Tipp: KfW-Effizienzhäuser bezeichnen die verschiedenen Energie-Standards die die KfW für Altbauten festgelegt hat. Diese werden mit verschiedenen Kennzahlen bezeichnet, welche die genauen Prozentwerte der jeweiligen Energieeffizienz ablesen lassen. Zum Beispiel unterschreitet ein KfW-Effizienzhaus 55 die EnEv-Vorgaben für den Primärenergiebedarf eines Neubaus um satte 45 Prozentpunkte. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Energieeinsparverordnung grundsätzlich niedrige Ansprüche an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt, als die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Also je niedriger die Kennzahl des Gebäudes ist, desto höher wird die mögliche KfW-Förderung ausfallen. Die bestmögliche Kennzahl für ein KfW-Effizienzhaus ist die 55 – diese ist am Ende bis zu 2.500 Euro wert. Das bedeutet am Ende der Kreditzeit wird der Verbraucher bis zu 2.500 Euro weniger zurückzuzahlen haben und diese von der KfW-Bank komplett erlassen bekommen. |
Dabei gilt es zu beachten, dass der jeweilige Kredit vor den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen angefragt wird. Die verspätete und nachträgliche Förderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Nähere Informationen zum Thema KfW-Kredite können vom Finanzberater der Hausbank eingeholt werden. Nach Abgabe aller Daten wird dieser dann prüfen, ob die Möglichkeit einer KfW-Förderung besteht und gegebenenfalls alle nötigen Unterlagen an die KfW-Bank weiterleiten. Da allerdings nicht jede Bank als Kooperationspartner zur Verfügung steht, kann in diesem Fall auch auf ein anderes Kreditinstitut ausgewichen werden. Allerdings ist natürlich als erstes der Gang zum eigenen Berater der Hausbank empfehlenswert.
Einige der KfW-Partner sind unter anderem die Postbanken, Sparkassen und die Deutsche Bank.
#2 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA
Eine weitere Anlaufstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA. Es ist als Bundesbehörde anzusehen und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tätig. Darüber hinaus übt es auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus. Im Fokus liegt hier ganz klar die Wirtschafts-, Umwelt- und Sicherheitspolitik. Nicht nur die Förderung erneuerbarer Energien gehört zum Aufgabenfeld des BAFA, sondern auch die Umsetzung verschiedenster Klimaschutzprogramme haben hier einen großen Stellenwert.
Nicht nur Energieberatungen können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst werden, sondern unter anderem auch der Einbau von Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen – dabei spielt es keine Rolle ob es sich dabei um einen Neu- oder Altbau handelt. Ganz anders als bei der KfW-Förderung können die Anträge zur Förderung sogar bis maximal sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Dabei ist es nicht notwendig den Antrag über einen Bankberater einzureichen, sondern die Förderantrage können ganz einfach direkt beim zuständigen Bundesamt schriftlich eingereicht werden. Ein weiterer entscheidender Unterschied zum KfW Kredit ist, dass die Fördergelder des BAFA direkt ausbezahlt und hinterher eben nicht zurückgezahlt werden.
Des Weiteren ist es noch wichtig zu wissen, dass verschiedenste Bonusförderungen ergänzend zu Basisförderungen beantragt werden können. Sollte zum Beispiel eine Solarthermie und im gleichen Atemzug eine Biomasse-Anlage installiert werden, so gibt es die Möglichkeit auf einen sogenannten regenerativen Kombinationsbonus von 500 Euro. Die einzige Bedingung die an so eine Förderung geknüpft ist, ist dass die betreffenden Anlagen innerhalb von sechs Monaten in Betrieb genommen werden können. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zur BAFA Förderung noch Ergänzungskredite der KfW zu beantragen.
Der erste Schritt zum Klimafreundlichen sanieren und bauen
Wer sich nun schlussendlich für Klimafreundliches bauen oder sanieren entschieden hat, sollte nachfolgenden ersten Schritt beachten.
#1 Die Energieberatung
Sollte ein Energieausweis benötigt werden oder aber allgemein das energieeffiziente sanieren eines Gebäudes geplant sein, so sollte der Verbraucher grundsätzlich als erstes einen unabhängigen Energieberater zur Rate ziehen. Die EnEV stellt von Hause aus gesetzliche Anforderungen an Neubauten, demnach sind auch Bauplanungsbüros in jedem Fall mit den vorgeschriebenen Vorgaben vertraut und können problemlos eine energetische Beratung übernehmen. Diese können dann die Beratung bei einem Energieberater ersetzen, wobei es grundsätzlich verschiedene Anlaufpunkte für eine Energieberatung gibt. Bei einer Energieberatung wird die Energieeffizienz des Gebäudes ermittelt und im Anschluss Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Der jeweilige Fachmann wird den Zustand der Lüftungs- und Heizungsanlagen überprüfen, zusätzlich die Dämmung des Daches, des Kellers, der Fassade und aller Fenster. Eine Hausbesichtigung bleibt demnach nicht aus und von daher ist das Ganze auch mit höheren Kosten verbunden. Auch Wände und Böden werden genau auf Feuchtigkeit untersucht und die Gefahr von Schimmelbildung wird dabei ebenfalls eingeschätzt. Ganz am Ende dieser Besichtigungen wird der Energieberater ein Sanierungskonzept entwickeln und das genaue Energieeinsparpotenzial errechnen. Ob der Einbau von Mini-Blockheizkraftwerken oder von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sinnvoll ist, wird bei dem Sanierungskonzept ebenfalls ausgearbeitet.
Das BAFA bezuschusst aber nicht nur komplette Sanierungs- oder Baumaßnahmen, sondern die Bezuschussung beginnt schon bei der Energieberatung. Eine normale Energieberatung für Ein- oder Zweifamilienhäuser wird schon mit aktuell 800 Euro unterstützt. Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten können sogar bis zu 1.100 Euro für eine Energieberatung bekommen. Diese Zuschüsse sind allerdings an gewisse Richtlinien gekoppelt. Der ausgewählte Energieberater muss nicht nur über eine fachspezifische Weiterbildung verfügen, sondern er muss natürlich zusätzlich befugt sein, Energieausweise auszustellen. Außerdem setzt das BAFA voraus, dass Antragsteller sich an unabhängige Stellen wenden und nicht an Fachleute die für Unternehmen arbeiten, die Produkte im Bereich der energetischen Gebäudesanierung vertreiben oder herstellen. Angestellte oder beauftragte Berater von Energieversorgern zählen für das BAFA ebenfalls nicht als unabhängig.
Bei einer Energieberatung zum energetischen sanieren gibt es unterschiedlichste Leistungspakete. So kann der Verbraucher je nach persönlichem Bedarf selbst entscheiden, was am eigenen Gebäude genau untersucht werden soll. Der endgültige Preis hängt vom tatsächlichen Beratungsumfang und der Größe des Gebäudes ab. Mehrfamilienhäuser müssen mit Kosten ab 1.000 Euro aufwärts rechnen wohingegen Einfamilienhäuser nur mit etwa 550 bis 800 Euro rechnen müssen.
Anlaufstellen | Aufgaben |
– Unabhängige Energieberater | – Erstellung Energiediagnose |
– Verbraucherzentralen | – Ermittlung Primär-Energiebedarf |
– Energieagenturen | – Erstellung Energieausweis |
– Energieanbieter | – Erstellung Sanierungskonzept |
– Gemeinschaft der Energieberater | – Erstellung Beleg über Einhaltung EnEV |
Die KfW bietet eine Förderung für die Baubegleitung an, diese geht dann über eine Energieberatung hinaus. Sie beinhaltet die Kontrolle der Bauausführung, eine Detailplanung der Sanierungsmaßnahmen sowie die abschließende Bewertung und Abnahme der Sanierung. Grundsätzlich werden hier 50% der Gesamtkosten übernommen, aber höchstens 4.000 Euro pro Begleitung. Diese Förderung kann natürlich nur im Zusammenhang mit darauffolgenden Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung beantragt werden.
Richtig dämmen

Wärmeverlust in kWh / Ersparnis = Näherungswerte
Eine energieeffiziente Sanierung ist nichts, ohne die richtige und vor allem passende Dämmung. Verschiedenste Dämmstoffe und verschiedene Arten der Dämmung stehen zur Auswahl – aber Vorsicht, denn nicht jedes Dämmmaterial passt auch zu jedem Gebäudetypen. Vor einer energetischen Sanierung, sollte ein unabhängiger Energieberater die passende Dämmart und die dafür benötigten Dämmmaterialien bestimmen. Es müssen nicht grundsätzlich alle Teile eines Gebäudes gleichzeitig gedämmt werden, um ein lohnenswertes Ergebnis zu erzielen.
Eine Dachdämmung alleine kann schon dabei helfen erheblich an Heizkosten zu sparen. Über ein nicht ausreichend gedämmtes Dach gehen doch immerhin bis zu 30% der gesamten Heizwärme verloren.
Die Dämmmaterialien
Es gibt auf den ersten Blick eine nahezu unüberschaubare Menge an Dämmstoffen auf dem Markt. Diese unterschieden sich zu aller erst einmal in nachwachsenden und synthetischen Rohstoffen. Nachwachsende Rohstoffe sind unter anderem Hanf, Flachs, Schafwolle, Zellulosefasern und auch Holzwolle. Synthetische Stoffe sind zum Beispiel Calziumsilikat, Polystyrolschaum und Mineralwolle. Diese Materialien gibt es als Fasermatten, Schäume oder auch als Schüttungen. Der Einsatzort bestimmt maßgeblich die Form des verwendeten Dämmstoffes. Einblasstoffe wie zum Beispiel Zelluloseflocken eignen sich am besten um Hohlschichten zu dämmen. Dämmplatten finden überwiegend für Außenwände und Kellerdecken Verwendung.
Das Feuchtigkeitsverhalten und die Wärmeleitfähigkeit sind entscheidende Kriterien von Dämmstoffen. Grundsätzlich wird die Wärmeleitfähigkeit in Lambda oder dem U-Wert W/(m²*K) angegeben. Der U-Wert sagt aus, wie gut ein Material isoliert – je kleiner der U-Wert, desto besser wird die Wärmedämmung am Ende sein. Synthetische Dämmmaterialien sind besonders feuchtigkeitsabweisend und sollten von daher in feuchten Räumen wie zum Beispiel dem Badezimmer oder dem Keller angewendet werden. Schimmelbildung wird besonders gut mit synthetischem Dämmmaterial entgegengewirkt wohingegen Ökologische Dämmstoffe, wie beispielsweise Dämmwolle, eher Feuchtigkeit zieht und deshalb in solchen Fällen nicht verwendet werden sollte.
Im großen und ganzen sind Verbraucher nicht unbedingt frei bei der Wahl des Dämmmaterials für die eigenen vier Wände. Die strengen Vorgaben der Energiesparverordnung müssen eingehalten werden – für KfW Fördergelder gelten sogar noch deutlich strengere Auflagen.
Sparpotenzial maximieren!
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